Fahrschule
- Klasse
A1: Leichtkraftrad bis 125 ccm, Mindestalter 16 Jahre
- Klasse
A begrenzt: Motorrad bis 25KW/34PS, Mindestalter 18 Jahre
-
Klasse A offen: Motorrad ohne Beschränkungen, Mindestalter
25 Jahre
-
Klasse B: PKW bis 3,5t zul. Gesamtmasse mit Hängerchen, auch Automatik,
Mindestalter 17 Jahre
-
Klasse BE: PKW bis 3,5t zul. Gesamtmasse mit Anhänger,
Mindestalter 18 Jahre
- Aufbauseminar
ASF: Seminar für Fahranfänger
- Aufbauseminar
ASP: Seminar zum Punkteabbau
- ASF/ASP
auch für Behinderte
- Auffrischungsunterricht
für Ältere und Wenigfahrer
- Ausbildung
für Behinderte Menschen
- Weiterbildungen
zu Verkehrsrechtsänderungen
- Weiterbildungen
zu Energiesparender Fahrweise
- Beratung
zu Rechtsfragen bei Fahrzeugumrüstungen im Behindertenbereich
Der
Unterricht findet regelmäßig Montag und Mittwoch von
18.30 Uhr bis 20.00 Uhr und nach Vereinbarung auch zu anderen
Zeiten statt. Theorie-Intensivkurse in 10 Tagen sind nach Absprache
möglich. Anmeldung: täglich ab 16.30 Uhr oder unter
der Hotline 0172-3612836
Tips
zur Antragstellung
- Führerscheinantrag:
Die zuständigen Behörde in Arnstadt ist das Verkehrsamt
in der Ichtershäuser-Straße
- Personalausweis:
Wer noch keinen Personalausweis besitzt, benötigt eine
Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- Lichtbild:
Am besten in Farbe und nicht aus dem Automaten
- Sehtest:
Führt jeder Optiker und jeder Augenarzt durch
- Antragsgebühr:
ca. 50 €
- 1.
Hilfe-Nachweis: wird angeboten vom ASB, Roten Kreuz, Johanniter,
etc.
- Vorhandenen
Führerschein: muß vorgelegt werden
- Angaben
zur Fahrschule: In welcher Fahrschule wird der Führerschein
gemacht?