Behindertenausbildung
"Wir
sorgen für Ihre Mobilität, erst recht mit Behinderung!"
| Körperliche
Mängel und Beeinträchtigungen müssen nicht
zwangsläufig den Verzicht auf den Führerschein und
die Mobilität bedeuten. Sehr viele Behinderungen können
durch Hilfsmittel oder Zusatzeinrichtungen so ausgeglichen
werden, daß ein KFZ sicher im Straßenverkehr geführt
werden kann. Der Führerschein bedeutet gerade für
behinderte Menschen ein Stück Unabhängigkeit und
Lebensqualität. |
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Behindertenausbildung
bei Vogel & Sohn bedeutet für Sie:
- Über
30 Jahre Erfahrung in der Behindertenausbildung als Verbandsfahrschule
- Behindertenreferent
des Thüringer Fahrlehrerverbandes
- Ausbildung
in Theorie und Praxis
-
Umschulung und Weiterbildung für Führerscheininhaber
auf Ihren Fahrzeugen
-
Behindertengerechte
Fahrzeuge und barrierefreie
Räumlichkeiten
-
Unterstützung bei notwendigen Gutachten
-
Umfassende Beratung in allen Fragen rund um den Führerschein,
Behördenahngelegenheiten, Anträgen für Kostenträgern
und auch zu Fahrzeugumrüstungen sowie der Fahrzeugbeschaffung
- ASF
und ASP Seminare für Behinderte
- Direktabrechnung
mit Kostenträgern
- Zusammenarbeit
mit Behörden, Arbeitsämtern, Behindertenwerkstätten
und anderen Trägern.
Folgende
Behinderungsarten wurden ausgebildet:
Bein oder Armamputationen, Halbseitenlähmungen (Hemiplegie),
Querschnittlähmungen (Para-und Tetraplegie), Multiple Sklerose,
Spina Bifida, Kleinwuchs, Morbus Bechterew, Schlaganfall, Sprachschädigungen,
Kinderlähmung, Intelligenzstörungen, LRS Schwächen,
Rückenmarkserkrankungen
Rechtliche
Aspekte:
Ob ein Führerschein erworben werden darf, entscheidet die
Führerscheinstelle. Grundlage der Entscheidung ist ein medizinisches
(ggf. psychologisches) Gutachten. Dieses kann z.B. von einem Facharzt
mit verkehrsmedizinischer Qualifikation sein. Ein Gutachten eines
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für
den Kraftverkehr enthält Vorschläge für die Ausstattung
des Fahrzeuges. Die Führerscheinstelle entscheidet, welche
Gutachten notwendig sind. Der Führerschein wird mit den notwendigen
Auflagen und Beschränkungen versehen.
Finanzielle
Hilfen:
Es besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung
für den Führerscheinerwerb und die Fahrzeugumrüstung
zu bekommen, wenn die Fahrerlaubnis zur Berufsausübung, Ausbildung
oder aus anderen beruflichen Gründen erforderlich ist. Zuschüsse
gibt es z.B. von Trägern der Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften
oder den Arbeitsagenturen. Auch wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis
gehören, so kann es Zuschüsse über das Sozialamt
oder die Fürsorgestellen geben.
Vorhandener
Führerschein bevor die Behinderung eingetreten ist:
Wir unterstützen Sie gern bei der Umschulung auf ein für
Sie entsprechendes Fahrzeug.
Der ursprünglich erworbene Führerschein behält
seine Gültigkeit, wenn die Führerscheinstelle informiert
wurde und Sie entsprechende Auflagen und Beschränkungen eintragen
lassen.